Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht wird ins Grundbuch (Abteilung II) eingetragen.

Es sichert dem Begünstigten bei Verkauf der Immobilie das Recht zu, diese zu erwerben.

Meist sind die Konditionen bereits im Vorfeld ausgehandelt.

Möchte der Eigentümer das Objekt nun verkaufen, muss er sich zunächst an den im Grundbuch stehenden Vorkaufsberechtigten wenden.

Erst wenn dieser ablehnt, kann der Verkauf an eine dritte Person vollzogen werden.





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