Tilgungssurrogat

Wenn Du ein Darlehen ohne Tilgung vereinbarst, musst Du auf der anderen Seite für einen Tilgungsersatz (Tilgungssurrogat) sorgen.

Dieses dient dann am Ende der Kreditlaufzeit oder der Sollzinsbindung als Tilgung.

Als Tilgungssurrogat eignen sich Bausparverträge, Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen an.

Die meisten Banken erwarten von einem solchen Tilgungsersatz eine garantierte Leistung zum Ende der Laufzeit – klar, denn auch die Bank muss kalkulieren können, mit welcher Tilgung zu rechnen ist.





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