Tilgungsaussetzung
Es gibt Konstellationen, bei denen es sinnvoll ist, das Darlehen nicht in monatlichen Raten zurückzuzahlen, sondern auf die Tilgung zu verzichten.
Beispielsweise kannst Du das machen, wenn Du eine Immobilie vermieten möchtest.
Durch eine Tilgungsaussetzung zahlst Du somit nur die anfallenden Zinsen.
Die Darlehenssumme bleibt gleich und Du zahlst auch immer die gleichen Zinsen.
Dies kann zu steuerlichen Vorteilen führen, da Du die Zinsen ja mit den Mieteinnahmen verrechnen kannst.
Allerdings wird die Bank einem Darlehen ohne Tilgung nur dann zustimmen, wenn Du einen Tilgungsersatz (auch Tilgungssurrogat) anbieten kannst, Du also parallel zum Darlehen in einen Sparvertrag einzahlst, der nach Ende der Sollzinsbindung die bisher nicht getätigte Tilgung ersetzt.
Dies kann ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder ein anderer Sparvertrag (mit garantierter Leistung) sein.
Dieses Modell wird von den Banken gerne angeboten, da hierdurch Zusatzgeschäfte generiert werden können.
Somit musst Du hier nicht nur auf einen guten Darlehensvertrag, sondern auch auf einen entsprechenden Sparvertrag achten.
Ob diese Konstellation (trotz der Mehrkosten für den zusätzlichen Vertrag) sinnvoll für Dich ist, muss in der Beratung besprochen und meist auch vom Steuerberater geprüft werden.