Wohnwirtschaftliche Zwecke
Posted at 18:01h
in
Speziell bei der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ist dieser Begriff geläufig, denn das Darlehen eines Bausparvertrages darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – und die sind genau definiert. Hierzu gehören der Bau und der Kauf von Immobilien, die Ablösung von Baudarlehen...