Baufilexikon

Klingt erstmal schlecht, ist es aber nicht. Wenn Du ein Haus baust und vorher ein Grundstück kaufen möchtest, bescheinigt das Amt offener Vermögensfragen mit diesem Bescheid, dass es keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück gibt, das Grundstück also „frei“ ist. Dieser Bescheid...

Bei allen Grundstücken steht der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu. Dieses Vorkaufsrecht muss nicht ins Grundbuch eingetragen sein. Durch das Ausstellen der Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, keinen Gebrauch von diesem Recht zu machen....



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