Instandhaltungsrücklage
Posted at 12:16h
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Besitzt Du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, gibt es hier Teile des Objektes, die unter das Gemeinschaftseigentum fallen. So zum Beispiel das Treppenhaus, Garagen, Kellerräume etc.
Dieses Gemeinschaftseigentum muss ebenso gepflegt werden wie Deine eigene Wohnung.