Grunddienstbarkeiten
Posted at 12:09h
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Wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn) eine Recht darauf haben, Dein Grundstück zu überquerten, handelt es sich dabei um eine Grunddienstbarkeit.
Diese Rechte Dritter werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
Typische Grunddienstbarkeiten dabei sind: