Baufilexikon

Wenn Du ein Haus bauen möchtest, kann es sein, dass Du nicht Eigentümer des Grundstücks bist, sondern diese mit einem Erbbaurecht versehen ist. Du musst das Grundstück also nicht kaufen, sondern mietest es quasi. Das Erbbaurecht ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum begrenzt (üblich sind 99 Jahre).

Der Zins, den Du für die Inanspruchnahme des Erbbaurechts zahlen musst. Der Zins wird in der Regel bei Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit vereinbart.

Dies ist lediglich ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht....



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