Baufilexikon

Eine Wand, die an ein Nachbargrundstück grenzt und nicht einen bestimmten Abstand zum nächstgelegenen Haus hat, muss aus nicht brennbaren Materialien hergestellt sein. Sie darf bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren. In einer solchen Brandwand sind Öffnungen generell unzulässig.



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