Baufilexikon

Hast Du einen Darlehensvertrag unterschrieben (und die Widerrufsfrist ist vorüber) musst Du Dir das Darlehen auch auszahlen lassen. Machst Du das nicht, musst Du Bereitstellungszinsen zahlen, die in der Regel höher sind als der Zinssatz in Deinem Kreditvertrag.



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