Baufilexikon

Wenn Du ein Grundstück kaufst auf dem sich noch ein altes Haus befindet, ist vielleicht eine Überlegung, das Haus abzureißen. Ab 300 Kubikmeter umbauten Raum ist dieser Abriss genehmigungspflichtig.

In einem Mehrparteienhaus gibt es, wie das Wort schon sagt, mehrere Parteien und somit auch mehrere Wohnungen. Diese müssen zum einen baulich voneinander getrennt sein, aber eben auch jeweils abschließbar und durch einen separaten Zugang begehbar sein.

Läuft die Zinsbindung eines Kredites aus oder hast Du die Möglichkeit, Deinen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, kannst Du diesen entweder durch einen neuen Kredit bei einer anderen Bank ablösen oder auch aus Eigenkapital zurückzahlen.

Hast Du einen Darlehensvertrag unterschrieben (und die Widerrufsfrist ist vorüber) musst Du Dir das Darlehen auch auszahlen lassen. Machst Du das nicht, musst Du Bereitstellungszinsen zahlen, die in der Regel höher sind als der Zinssatz in Deinem Kreditvertrag.

Hast Du eine Immobilie zur Vermietung gekauft, musst Du die Mieteinnahmen versteuern. Die Kosten für die Immobilie, wie beispielsweise die Darlehenszinsen, können dann aber als Aufwand steuerlich abgesetzt werden. Ebenso die Wertminderung der Immobilie, die durch die Nutzung entsteht.



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