Baufilexikon

Wenn Du ein Haus baust, ist es leider nicht alleine mit dem Bau des Hauses getan. Noch bevor das Haus gebaut wird, muss dafür gesorgt sein, dass Du sowohl einen Strom- einen Wasser- als auch einen Telefon-/Internetanschluss bekommst. Die Kosten hierfür trägst Du. Man spricht von den Anschlusskosten.

Bei manchen Arbeitgebern gibt es die Möglichkeit, ein „hauseigenes“ Darlehen aufzunehmen. Die Rate hierfür wird in der Regel direkt von Gehalt einbehalten. Je nach Arbeitgeber kann man diese für Immobilienkäufe oder aber auch für kleinere Anschaffungen nutzen. Eventuell musst Du den geldwerten Vorteil versteuern.

Die „Auflassung“ ist ein Begriff aus alter Zeit, welcher aber auch heute noch Bestand hat. Haben sich früher Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel des Grundstücks oder der Immobilie geeinigt, wurde der neue Besitzer „auf das Grundstück gelassen“.

Haben sich Käufer und Verkäufer geeinigt, vergeht noch einige Zeit, bis der eigentliche Eigentumsübergang vollzogen ist. In dieser Übergangszeit wird in Abteilung II des Grundbuchs eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese verhindert, dass ohne Zustimmung des neuen Eigentümers irgendwelche Eintragungen (Lasten oder Beschränkungen)...

Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst, gibt es Teile, die Dir alleine gehören (Wohnung, ggfls. Keller, Garten, etc.) und Teile, die der Allgemeinheit gehören (Gemeinschaftseigentum). Im Aufteilungsplan wird genau festgehalten, welche Gebäudeteile wo stehen, wie groß diese sind und wie diese aufgeteilt sind.

Im Normalfall wirst Du, wenn Du ein Haus bauen möchtest, es schlüsselfertig anfertigen lassen. Wenn Du aber handwerklich selber viel machen kannst oder Menschen in Deinem Umfeld kennst, die Handwerker sind, kannst Du auch ein Ausbauhaus fertigen lassen. Dies wird dann bis zu einem bestimmten Punkt fertiggestellt. Den Rest erledigst Du dann in Eigenleistung.

Hierzu zählen die Anlagen, rund um das Haus, also zum Beispiel der Garten, die Terrasse, der Vorgarten oder die Pflasterung vor dem Haus oder der Wege. Aber auch die Ver- und Entsorgungskosten, die teilweise auch zu den Anschlusskosten gerechnet werden. Die Kosten für die Außenanlagen sind beim Hausbau klassischerweiser der Punkt, der von vielen Bauherren unterschätzt wird.

Der Prozentsatz, der zur Auszahlung kommt. In der Regel liegt dieser bei 100%. Früher gab es die Möglichkeit, sich weniger auszahlen zu lassen und das dann steuerlich geltend zu machen. Durch diverse Steuergesetzänderungen wurde diese Möglichkeit aber nahezu abgeschafft, weshalb im Kreditvertrag „Auszahlung 100%“ steht.

Wenn Du Dich für einen Kauf oder einen Bau entscheidest, musst Du einige Unterlagen zu Dir und dem Objekt besorgen. Im Kreditvertrag sind dann die Auszahlungsvoraussetzungen aufgeführt unter deren Voraussetzung die Bank das Darlehen an Dich bzw. den Verkäufer auszahlt. Häufig sind es noch fehlende Unterlagen oder Bestätigungen, die die Bank noch vor der Auszahlung benötigt.



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