Baufilexikon

Für nicht baugenehmigungspflichtige Vorhaben reicht die Einreichung einer Bauanzeige. Dies kann direkt vom Bauherrn bei der Behörde eingereicht werden. Die Behörde kann den Bau aber verbieten wenn nicht entsprechende Mindestvoraussetzungen sichergestellt sind....

Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Aufstellung aller im Haus verwendeten Materialien. Sie beschreibt ebenso die Beschaffenheit von Wänden, Böden, Dächern oder Fenstern. Sie dient nicht nur zur Einreichung des Bauantrages sondern ist gleichzeitig ein wichtiges Dokument für Dich, wenn Du bei späteren Modernisierungen Angaben zu den Ausstattungsmerkmalen des Hauses benötigst.

Eines der Risiken, wenn Du ein Haus baust, ist, dass das Bauunternehmen, welches Du mit dem Bau des Hauses beauftragt hast, während der Bauphase pleite geht oder gepfändet wird. Was machst Du also, wenn Du ein halbfertiges Haus hast, sich aber niemand um die Fertigstellung kümmert?

Wenn Du Deine Immobilie nicht bar bezahlen kannst und einen Kredit für den Kauf benötigst, bist Du in guter Gesellschaft. Die meisten Menschen benötigen ein Baudarlehen für den Kauf der Immobilie. Dieser Kredit nennt sich aufgrund seiner Beschaffenheit (er muss für eine Immobilie genutzt werden, läuft langfristig und wird i.d.R. in Raten zurückgeführt) Baufinanzierung.

Du benötigst eine Baugenehmigung, um Dein Haus bauen zu können. Die Baugenehmigung wird durch den Bauantrag beantragt. Hierbei müssen behördliche Auflagen beachtet werden. Neben wichtigen Sicherheitsmerkmalen, die Du berücksichtigen musst, gibt es je nach Lage auch weitere Bestimmungen, die Du beachten musst.

Kaufst Du ein Haus oder möchtest Du eines bauen, musst Du Dich natürlich an Deine Grundstücksgrenze halten. Diese Baugrenze wird im sogenannten Bebauungsplan festgelegt. Um Ärger mit den Nachbarn zu verhindern, solltest Du also auch genau darauf achten, wo Du Deinen Zaun hin baust, Dein Weg entlangführt und natürlich wo das Haus steht. Der Bebauungsplan wird durch einen Vermesser erstellt.

Beim Bau oder der Renovierung eines Hauses überlegst Du sicher, welche Arbeiten Du selbst oder Freunde, Familie und Nachbarn ausführen können. Schließlich spart das bares Geld. Lässt Du also Arbeiten von Bekannten ausführen, wirst Du per Gesetz automatisch zum „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ und musst für den Schutz Deiner "Mitarbeiter" sorgen.

Derjenige, der ein Haus „im eigenen Namen und im eigenen Interesse“ baut, wird Bauherr genannt. Das kannst Du sein, wenn Du das Haus selber bauen lässt. Das kann aber auch der Bauunternehmer sein, der das Haus oder die Wohnungen nach dem Bau verkaufen möchte. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung des Baus.

Die Versicherung deckt die meisten Schäden, die Dritte auf Deinem Baugrundstück oder durch Deine Baumaßnahme erleiden können. Die Versicherung ist in jedem Falle zu empfehlen, denn Du kannst nicht Tag und Nacht auf Deiner Baustelle stehen und alles überwachen. Ein Beispiel: In der Nacht stürmt es. Ein Bauzaun oder ein nicht befestigter Balken kippt um und landet auf dem Kopf eines Passanten.

Es gilt nicht das Jahr des Baubeginns als Baujahr, sondern das Jahr der Bezugsfertigstellung. Kaufst Du ein altes Haus, welches aber in den letzten Jahrzehnten immer wieder modernisiert wurde, rechnen die Banken die Modernisierungen an, so dass das Baujahr „verschoben“ wird.



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