Negativbescheinigung

Bei allen Grundstücken steht der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu.

Dieses Vorkaufsrecht muss nicht ins Grundbuch eingetragen sein.

Durch das Ausstellen der Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, keinen Gebrauch von diesem Recht zu machen.





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder