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    Negativbescheid

    Klingt erstmal schlecht, ist es aber nicht.

    Wenn Du ein Haus baust und vorher ein Grundstück kaufen möchtest, bescheinigt das Amt offener Vermögensfragen mit diesem Bescheid, dass es keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück gibt, das Grundstück also „frei“ ist.

    Dieser Bescheid muss häufig vor Bestellung und Eintragung der Grundschuld vorliegen.