Maklerprovision

Wenn Du eine Immobilie kaufen möchtest, gibt es einen Punkt, der Deine Kalkulation direkt beeinflusst: die Maklerprovision.

Hat der Verkäufer nämlich einen Makler beauftragt, erhält dieser eine Provision für die Vermittlung der Immobilie. Diese beträgt zwischen 3 und 6,5% vom Kaufpreis und wird den Kaufnebenkosten zugerechnet und muss häufig vom Käufer getragen werden.

Update: Ab dem 23.12.2020 tritt ein Gesetz in Kraft, wonach die Maklerprovision nun nicht nur vom Käufer getragen werden darf. Der Käufer trägt künftig maximal die Hälfte der Maklerprovision (weniger ist weiterhin möglich). Damit das Gesetz nicht umgangen werden kann, muss der Käufer seinen Anteil an der Provision erst dann bezahlen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. Ziel ist es, die Kaufnebenkosten zu senken und den Verkäufern Motivation zu bieten, um die Maklerprovision zu verhandeln.

 

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