Instandhaltungsrücklage
Besitzt Du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, gibt es hier Teile des Objektes, die unter das Gemeinschaftseigentum fallen. So zum Beispiel das Treppenhaus, Garagen, Kellerräume etc.
Dieses Gemeinschaftseigentum muss ebenso gepflegt werden wie Deine eigene Wohnung.
Hierfür musst Du sowie jeder Miteigentümer einen regelmäßigen Betrag in die Instandhaltungsrücklage einzahlen, um auftretende Mängel und Schäden beseitigen zu können. Würde dieser Beitrag nicht gezahlt werden, müsste bei jeder Mängelbeseitigung jeder Eigentümer sofort einen höheren Betrag zahlen, was nicht immer in die finanziellen Planungen passt.
Die Instandhaltungsrücklage muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz regelmäßig gezahlt werden.
Die Höhe der Rücklage richtet sich nach der Wohnfläche Deiner Wohnung.