Grundschuld
Die Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers (z.B. Bank) in das Grundbuch eingetragen. Dieser Gläubiger sichert somit seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab.
Bei Nichtzahlung (und nach einem entsprechenden Mahnverfahren) kann dieser das Objekt im letzten Schritt sogar zwangsversteigern lassen.
Für weitere Gläubiger ist der Eintrag der Grundschuld ein Zeichen dafür, dass es bereits Forderungen gibt und dieser, sollte er ebenfalls eine Grundschuld eintragen lassen, erst nach den vorherigen Gläubigern befriedigt wird.
Man spricht hier von sogenannten Rängen.
Ein Beispiel: Dein Haus ist 250.000 EUR wert. Im Grundbuch steht im ersten Rang ein Darlehen der Müllerbank über 200.000 EUR, welches Du seinerzeit zur Finanzierung aufgenommen hast. Die Müllerbank steht somit im ersten Rang.
Nach fünf Jahren möchtest Du Dein Haus modernisieren. Hierfür gehst Du zur Meyerbank, welche Dir 50.000 EUR zur Verfügung stellt. Die Meyerbank geht in den zweiten Rang, da der erste ja belegt ist.
Kannst Du (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) die Raten nicht mehr bezahlen und findest Du auch keine Einigung mit den Banken, werden diese das Haus verkaufen.
Der Preis, der bei der Versteigerung erzielt werden konnte, beträgt 220.000 EUR.
Die Müllerbank erhält nun 200.000 EUR und die Meyerbank muss sich mit 20.000 EUR begnügen, weil einfach nicht mehr da ist. (Die Tilgung des Darlehens über die Jahre wurde hier nicht berücksichtigt.)
Das ist auch der Grund, warum Banken ungerne in den sogenannten Nachrang gehen.
Eine Grundschuld ist abstrakt, d.h. sie kann auch ohne Bestehen eines Darlehens (weil dieses zum Beispiel bereits zurückgezahlt wurde) weiter im Grundbuch stehen.
Das kann Vorteile haben. Die Austragung der Grundschuld ist zwar „befreiend“, kostet aber auch wieder Geld, denn sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt sind involviert und werden entsprechende Gebühren verlangen.
Außerdem kann eine bestehende Grundschuld künftige Darlehensbeantragung (zumindest bei der im Grundbuch stehenden Bank) beschleunigen.