Grundbuch
Am Amtsgericht wird ein Register geführt, welches die Rechtsverhältnisse von Grundstücken beinhaltet, das Grundbuch. Neben den Auskünften über Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen sind dort alle Lasten, Beschränkungen und Rechte an anderen Grundstücken verzeichnet.
Jeder mit einem berechtigten Interesse (zum Beispiel Käufer) kann in das Grundbuch des jeweiligen Grundstücks einsehen. Das Grundbuch genießt „öffentlichen Glauben“, d.h. dass auf die Richtigkeit der Angaben vertraut werden kann.
Das Grundbuch gliedert sich wie folgt:
Aufschrift
Die Aufschrift ist das Deckblatt des Grundbuchs.
Es enthält Angaben zum Amtsgericht, dem Grundbuchbezirk sowie der Blattnummer.
Anhand der Aufschrift ist ein Grundbuch einem bestimmten Grundstück zuzuordnen.
Bestandsverzeichnis
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs werden Grundstücke genauer definiert. Es besteht aus Angaben, die vom Katasteramt vorgeschrieben werden. Das Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die Grundstücke unter Nummern aufgeführt sind.
Im Bestandsverzeichnis erkennst Du die Gemarkung (Vermessungsbezirk), die genaue Bezeichnung des Flurs und des Flurstücks sowie die Größe des Grundstücks. Außerdem siehst Du, wie das Grundstück benutzt werden darf. Also auch ob ein Wohnhaus errichtet werden kann.
Abteilung I
In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks festgehalten. So kannst du schnell erkennen, wer Eigentümer des Grundstückes ist, wie viele Voreigentümer es gab und seit wann dem derzeitigen Eigentümer das Grundstück gehört.
Abteilung II
In Abteilung II werden Lasten und Beschränkungen des Grundstücks vermerkt. Hierzu zählen:
- Grunddienstbarkeit
- Reallast
- Nießbrauch
- Vorkaufsrecht
- Auflassungsvormerkung
- Erbbaurecht
Abteilung III
In Abteilung III werden alle Grundpfandrechte bezogen auf das Grundstück eingetragen. Wenn du also eine Baufinanzierung aufnimmst, wird die Bank in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit eintragen lassen.
Die auf dem Grundstück lastenden Grundschulden findest du alle in Abteilung III. Ebenso kannst du hier erkennen, welche Grundschulden in der Vergangenheit auf dem Grundstück lasteten und welche bereits gelöscht wurden. Die gelöschten Einträge werden im Grundbuch unterstrichen um die Historie des Grundbuchs zu erhalten und gleichzeitig die Aktualität zu wahren.