Festzins

Schließt Du ein Darlehensvertrag mit einem Festzins ab, ist dieser für die gesamte Laufzeit verbindlich und nicht verhandelbar. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen möglich (Vorfälligkeitsentschädigung).

Allerdings können Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden (BGB).

 

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