Erhaltungsaufwand

Das Einkommenssteuerrecht sieht vor, dass Ausgaben, die zur Aufrechterhaltung des Einkommens dienen, steuerlich geltend gemacht werden können.

Da in diesem Falle die vermietete Immobilie das (zusätzliche) Einkommen bringt, können Ausgaben, die für den Erhalt des Zustandes der Immobilie dienen, als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden.

Sie werden als Werbungskosten den Einnahmen aus der Vermietung gegenübergestellt.

Auch hier gilt: Bitte den Steuerberater fragen!

 

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