Einfriedung
Posted at 14:58h
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Wenn Du ein Grundstück besitzt, möchtest Du dieses möglicherweise durch einen Zaun oder durch Pflanzen/Bäume eingrenzen. Diese Einfriedung darf an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1 Meter hoch sein.
Zum Nachbargrundstück kannst Du bis zu 2 Meter hoch bauen. Allerdings kann es hierzu Abweichungen im B-Plan kommen, weshalb Du hier genau hingucken musst.