Baujahr

Es gilt nicht das Jahr des Baubeginns als Baujahr, sondern das Jahr der Bezugsfertigstellung.

Kaufst Du ein altes Haus, welches aber in den letzten Jahrzehnten immer wieder modernisiert wurde, rechnen die Banken die Modernisierungen an, so dass das Baujahr „verschoben“ wird.

Der Grad der Verjüngung hängt dabei von der Art der Modernisierung ab.

Neue Fenster, eine neue Heizung, neue Wasserleitungen oder eine neue Elektronik werden dabei unterschiedlich bewertet.

 

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