Wohnrecht

Ein eingetragenes Recht zu Gunsten einer Person, die betreffende Immobilie uneingeschränkt nutzen zu können. Dies kann sich auch auf Teile der Immobilie beziehen.

Kosten des Unterhalts trägt der Eigentümer.

Ein Wohnrecht ist natürlich eine erhebliche Minderung des Verkehrswertes und macht eine Finanzierung bzw. einen Verkauf fast unmöglich.

In Frage kommt ein Wohnrecht beispielsweise, wenn Eltern ihren Kindern das Erbe bereits im Vorfeld übertragen wollen.





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