Treuhandzahlung
Posted at 10:33h
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Wenn Du eine Immobilie kaufst, musst Du das Geld überweisen, bevor Du eigentlich Eigentümer bist, denn sonst wird der Verkäufer nicht der Eintragung ins Grundbuch zustimmen.
Andererseits möchtest Du das Geld nicht bezahlen, bevor Du nicht Eigentümer bist.
Hierfür hat der Notar ein Notaranderkonto eingerichtet.
Du zahlst also das Geld treuhänderisch („zu treuen Händen“) an den Notar, der das Geld nur dann an den Verkäufer weiterleitet, wenn alle Auflagen für den reibungslosen Übergang der Immobilie gewährleistet sind.
Somit ist sicher, dass keine der beide Seiten Nachteile erleidet und die Kaufabwicklung reibungslos funktioniert.