Sondernutzungsrecht
Posted at 10:30h
in
Teile des Gemeinschaftseigentums können bei Mehrfamilienhäusern mit Sondernutzungsrechten ausgestattet sein. Wenn zum Beispiel eine Garage mit mehreren Stellplätzen zur Verfügung steht, werden diese meist den einzelnen Wohnungen zugeordnet.
Ebenso verhält es sich bei Gartenanteilen oder aber sep. Kellerräumen.