Nichtabnahmeentschädigung

Hast Du einen Kreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen, ist die Bank verpflichtet, Dir Dein Darlehen nach Einhaltung aller Voraussetzungen auszuzahlen.

Du hingegen verpflichtest Dich mit dem Vertrag ebenso.

Nämlich die Zinsen und die Tilgung pünktlich zu bezahlen, die Grundschuld eintragen zu lassen und den gesamten Kreditbetrag abzunehmen.

Solltest Du aber nun weniger Geld benötigen, weil zum Beispiel der Bau entgegen der Erwartung doch günstiger wird, und Du deswegen auf Teile des Darlehens verzichten möchtest, musst Du der Bank für diesen Teilbetrag eine Entschädigung bezahlen.





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder