Löschungsbewilligung

Nachdem Du den Kredit vollständig an die Bank zurückgezahlt hast, wird die Grundschuld, die ja im Grundbuch eingetragen ist, nicht mehr benötigt.

Die Bank gibt sie also wieder frei. Als Zeichen dafür sendet sie Dir eine Löschungsbewilligung, das Einverständnis zur Löschung der Grundschuld.

Ob Du die Grundschuld tatsächlich löschst oder nicht, ist allerdings Deine Entscheidung.

Denn die Löschung kann nur von einem Notar vorgenommen werden und das ist wieder verbunden mit Gebühren, die Du selber zahlen musst.

Die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen, ist problemlos möglich und hat für Dich keine Nachteile.

Solltest Du Dich gegen die Löschung entscheiden, musst Du die Löschungsbewilligung dennoch gut aufbewahren. Denn solltest Du in Zukunft einen neuen Kredit aufnehmen wollen (erst recht bei einer anderen Bank) und die Grundschuld noch nicht gelöscht sein, wird die Bank als Nachweis für die Erledigung des Kredites eben diese Löschungsbewilligung von Dir sehen wollen.

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden





    Allgemeine FrageBaufinanzierungAnschlussfinanzierungModernisierungKonsumentenkredit

    E-MailTelefonSkype (deinen Namen bitte unten eingeben)Egal

    Zur Datenschutzerklärung

    * Pflichtfelder