Grundpfandrecht

Zu den Grundpfandrechten zählen zum Beispiel die Hypothek oder die Grundschuld.

Durch Eintragung eines solchen Grundpfandrechts sichert ein Gläubiger (Bank, aber auch Privatperson oder andere Gläubiger) seine Forderung gegenüber dem Immobilienbesitzer ab.

Das Grundpfandrecht wird in das Grundbuch (Abteilung III) eingetragen, damit hier für jeden (mit einem berechtigten Interesse) sehen kann, ob ein Grundstück unbelastet ist, oder es noch nicht zurückgezahlte Darlehen gibt.

Diese Information ist speziell für diejenigen wichtig, die die Immobilie entweder kaufen wollen oder aber die Prüfung eines Darlehens vornehmen.

Im Kaufvertrag steht aus diesem Grunde auch ein Passus, dass „das Kaufobjekt nur unter der Gewähr des lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergangs verkauft wird“ (oder so ähnlich).

 

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