Auflassung

Die „Auflassung“ ist ein Begriff aus alter Zeit, welcher aber auch heute noch Bestand hat. Haben sich früher Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel des Grundstücks oder der Immobilie geeinigt, wurde der neue Besitzer „auf das Grundstück gelassen“.

Diese Auflassung ist somit das offizielle Zeichen dafür, dass es eine Einigung gegeben hat und andere Interessenten sich nicht mehr bemühen müssen. Vergleichbar ist der Begriff mit einer „Reservierung“. Heutzutage reicht die alleinige Einigung nicht mehr für den gesetzlichen Übergang des Eigentums. Dieser muss zusätzlich im Grundbuch vermerkt werden.

 

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